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Die Aufnahme erfolgt wochentags von 9.00 bis 18.00. In dringenden Fällen zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Der Besitzer ist verpflichtet, die Untugenden des Tieres, bekannte Unverträglichkeiten gegn Medikamente
oder Futterstoffe, sowie chronische Erkrankungen bei der Einlieferung anzugeben.
Der Eigentümer des Tieres beauftragt die Klinik, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und erteilt
hierfür seine Einwilligung. Die Klinik ist danach berechtigt, erforderlich erscheinende Untersuchungen
und/oder Behandlungen (Operationen) auszuführen. Eine Gewähr für das Gelingen einer Operation oder für
eine erfolgreiche Behandlung wird nicht übernommen. Insbesondere ausgeschlossen sind Ansprüche auf
Nachbesserung, Wiederholung einer Operation, Minderung des Honorars und Schadenersatz, letzteres auch im
Hinblick auf etwaige Folgeschäden. Die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem
Dienstvertragsrecht des BGB.
Für durch Unglücksfälle, Infektionen oder durch irgendwelche anderen Umstände entstehenden Schäden oder
Verluste an Tieren haftet die Klinik nicht.
Von eventuellen Ansprüchen Dritter gegen die Klinik stellt der Auftraggeber die Klinik frei. Die Haftung
für einen Schaden, die die Klinik als Tierhüter treffen könnte, wird unter Beachtung des §11, Ziff.7 AGBG
ausgeschlossen. Die Klinik haftet nicht bei abhandenkommen von Halftern, Decken, Bandagen, Leinen etc.
Transportfahrzeuge, die auf dem Klinikgelände abgestellt werden, sind mit Diebstahlsperren zu versehen.
Die Klinik haftet nicht für Beschädigung oder Diebstahl.
Nach Beendigung des Klinikaufenthaltes sind die Futter-, Pflege- und Behandlungskosten, sowie die sonstigen
Auslagen nach der Gebührenordnung der Tierklinik Grube Königsberg zu entrichten. Bei längerem Klinikaufenthalt
oder aufwendigen Behandlungen können Vorab- oder Zwischenzahlungen berechnet werden. Die eingestellten Tiere
werden nur nach Bezahlung der Unterbringungskosten - in Höhe von 18,00 EUR/tägl. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- zu einer vereinbarten Zeit entlassen. Es werden nur Barzahlung, Scheck oder EC-Karte akzeptiert.
Die Klinik ist zur Prüfung der Legitimation des Abholers nicht verpflichtet.
Bei Nichtabholung zur festgesetzten Zeit erklärt sich der Tierbesitzer mit der Rückbeförderung durch die
Klinik einverstanden. Der An- und Abtransport wird nur auf Gefahr und Kosten des Tierbesitzers ausgeführt
Über den Krankheitsverlauf haben die Tierbesitzer die von Ihnen gewünschten Erundigungen in der Klinik
selbst einzuziehen.
Auskünfte über Patienten erteilt nur der diensthabende Tierarzt.
Das Betreten der Stallungen ohne Erlaubnis des jeweiligen diensthabenden Tierarztes ist verboten. Ebenso
ist es den Veterinärhelfern und Tierpflegern untersagt, irgendwelche Auskünfte über Patienten zu geben.
Stirbt das Tier in der Klinik, so wird der Tierkörper nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz auf Kosten des
Tierbesitzers enstsorgt.
Die Aufnahmebedingungen erhalten Rechtsgültigkeit mit der Aushändigung an den Tierbesitzer oder an die
mit der Auslieferung des Tieres vom Eigentümer beauftragte Person. Wird der Aufnahmeschein mit der Post
zugestellt, so gilt das Datum des Poststempels.
Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Gießen.
Besuchszeiten:
Montags bis Freitags 17.00 - 19.00 UHR
Samstags 10.00-12.00 UHR
Sonn- und Feiertags ist keine Besuchszeit
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